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Liebe Modellflugbegeisterten, wie Ihr sicher in den Nachrichten gehört habt, plant das Bundesverkehrsministerium Einschränkungen für den Betrieb von privaten „Drohnen“.

Leider unterscheidet der Entwurf nicht zwischen Drohnen, Multikoptern, Modellflugzeugen und Helikoptern.

Konkret plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), die Luftverkehrsordnung (LuftVO) um die § 21 a) und b) zu erweitern. § 21 a) soll sich auf die unbemannten Luftfahrzeuge beziehen und der neue § 21 b) Flugmodelle im Allgemeinen betreffen.

Stephan Kühn (B90/Grüne) meint das die Regelungen bereits überfällig wären, da andere EU Länder bereits gehandelt haben.

Grundsätzlich würde dann eine Flugobergrenze von 100 Meter gelten. In bewohntem Gebiet wäre kein Modellflug mehr mit Modellen über 500 Gramm möglich. Flugmodelle mit Kameratechnik an Bord dürften hier ebenfalls nicht mehr betrieben werden. Die komplette Stellungnahme des DMFV findet Ihr hier: http://www.dmfv.aero/presse/fachlich-unausgegoren-und-praxisfremd/

Der DMFV reagiert mit seinen 86000 Mitgliedern in 1325 Vereinen mit einer konzentrierten Beschwerde an Ministerpräsident Horst Seehofer. Auch wir als Modellfluggruppe Wertingen e.V. haben uns an dem Protest beteiligt und unsere Bestürzung über diesen unausgegorenen und Praxisfremden Entwurf kundgetan. Die Vorstandschaft hält diese Situation auch deshalb für bedenklich, da die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherung) sehr ähnliche Vorstellungen kommuniziert.

Die Vorstandschaft der MFG Wertingen e.V.